23.05.2021

Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen

gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.

Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021.

 

Somit können wir uns Vereinsheim wieder für unsere Gäste gemäß den aktuellen Coronaverordnung eröffnen. 

 

Zutritt haben Geimpfte, Genesene und Personen mit gültigen Schnelltest (nicht älter als 24Stunden).

Details entnehmen Sie der Verordung in der Jeweils gültigen Fassung. (siehe Homepage des Landes)

 

Für die leichtere Kontaktverfolgung bitten wir Sie die LUCA APP zu installieren.